Kommunen & Verwaltung

Kommunen & Verwaltung

In Deutschland sind Kommunen, basierend auf Artikel 28 des Grundgesetzes, für die Versorgung der Bürger mit wichtigen Infrastrukturen zuständig. Zu diesem Zweck investieren sie entweder selbst in entsprechende Anlagen oder kooperieren mit privaten Anbietern.

Auch, wenn die Betreiber der Infrastrukturen für ihren jeweiligen Bereich fachlich zuständig sind: Am Ende stehen die Kommunen in der gesetzlichen Verantwortung. Dabei kennen diese, personell überfordert, häufig nur einen Teil der geltenden Verordnungen und Pflichten. Das Problem beginnt bereits mit dem mangelnden Wissen über den Zustand der kritischen Infrastrukturen und endet bei unklaren Kommunikationswegen zu benachbarten Gebietskörperschaften.

Verantwortlichkeiten im Krisenfall

Grundsätzlich sind die Hierarchien und Handlungsabläufe bei Krisen festgelegt: In Unglücksfällen sind zunächst die Landesbehörden zuständig, ihnen unterstehen auch Polizei und Feuerwehr. Die einzelnen Bundesländer haben zudem Katastrophenschutzgesetze mit zusätzlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlassen. Ist abzusehen, dass ein Ereignis die Kapazitäten einer Landesbehörde übersteigt oder Auswirkungen auf mehrere Bundesländer haben wird, schalten sich Bundesbehörden ein. Die Zuständigkeiten regeln dann die Grundgesetzartikel 35 und 73.

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