Gesetzgebung

Gesetzgebung im Verzug

Für kritische Infrastrukturen existieren rechtliche Vorgaben auf EU-, Bundes- und Länderebene. Beispielsweise hat die Europäische Union zahlreiche Richtlinien festgelegt, die aktuellste ist die Richtlinie 2008/114/EG.

Demnach sind die Mitgliedsländer aufgefordert, kritische Infrastrukturen zu ermitteln, sie vor Schäden zu schützen und andere Länder über die Anlagen zu informieren. Die Regierungen der EU-Staaten müssen die Richtlinien in nationales Recht umwandeln. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen geschieht dies jedoch nur langsam. Neben den bestehenden gesetzlichen Vorgaben gibt es auch unverbindliche Regelwerke, deren Einhaltung freiwillig ist. Einige Infrastrukturbereiche haben selbst ein solches Regelwerk nicht. Dem Feld der eigentlichen Krisenkommunikation, noch dazu dem effizienten bereichsübergreifenden Austausch, muss ebenfalls Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hier behindert eine Vielzahl an Vorgaben den wirksamen Aufbau schlagkräftiger Koordinations- und Krisenstäbe.

Dennoch sind auch erste Erfolge zu verzeichnen: Seit dem Jahr 2005 existiert ein Basisschutzkonzept im Rahmen der KRITIS-Strategie. Es dient Betreibern und Kommunen als Richtschnur für Prävention und Krisenmanagement und gibt Empfehlungen für bauliche, organisatorische, personelle sowie technische Schutzvorkehrungen, durch die sich eine Krise verhindern oder zumindest effektiv bewältigen lässt.

 

 

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